Auf Diät

Ein Bundestagsabgeordneter verdient zur Zeit 7009 Euro brutto. Durch die jetzt geplante Diätenerhöhung steigert sich sein Einkommen von 7009 auf 7946 Euro ab 2009, und auf 8159 Euro ab 2010. Dazu bekommt er eine steuerfreie Pauschale von 3720 Euro, die – ohne nachweisen zu müssen, dass er sie auch tatsächlich dafür ausgibt – dazu dienen soll, seine Ausgaben für Büro und Arbeitsmittel zu decken.

Ein Bezieher von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) bekommt pro Monat 345 Euro (plus Miete für eine Wohnung im untersten Preissegment – ist die Miete seiner Wohnung real höher, zahlt er die Differenz aus seinen 345 Euro). Dieser Regelsatz wurde um 2 Euro auf 347 Euro erhöht. Um seine notwendigen Ausgaben für Arbeitssuche zu decken, stehen ihm monatlich 19,20 Euro für Verkehr (Fahrrad, Bus, Bahn) und 22,37 Euro für Kommunikation (Post, Telefon) zur Verfügung. Nicht zusätzlich, sondern als Teil der 347 Euro.

Man hat so das Gefühl, dass es Millionen Menschen schlagartig besser gehen würde, wenn sich die Entwicklung der Abgeordnetendiäten nicht an den Gehältern der Bundesrichter, sondern an der Höhe des Arbeitslosengeldes zu orientieren hätte.

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